Impressum

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Wir schließen Verträge ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Durch Erteilung des Auftrages gelten unsere nachstehenden Bedingungen als angenommen; Vorschriften des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Selbst dann heben Bedingungen des Bestellers unsere Bedingungen insoweit auf, als sie denen des Bestellers widersprechen.
  • Unsere Angebote verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mwst, (16%).
  • Bei Sonderbestellungen benötigen wir einen schriftlichen Auftrag (Hochschule), ansonsten 50% Vorkasse bei einem Warenwert über 30,00 €, sowie Anschrift des Bestellers.
  • Die Auslieferung bzw. der Versand von Waren erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag. Die Kosten übernimmt der Auftraggeber.
  • Gestellte Liefertermine sind keine Fixtermine, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Eventuelle Ersatzlieferungen sind – falls nicht ausdrücklich gegenteilig vermerkt – gestattet. Bei Überschreiten der Lieferzeit hat der Auftraggeber kein Anrecht auf Rücktritt, Verzugsstrafen oder Schadensersatz.
  • Ereignisse höherer Gewalt, Lieferschwierigkeiten oder sonstige im Risikobereich unserer Vorlieferanten liegende Leistungsstörungen begründen keine Ansprüche gegen uns; festgesetzte Lieferzeiten und vereinbarte Preise können von uns angemessen angepasst werden. Der Auftraggeber hat in jedem Falle nur Anspruch auf Abtretung uns zustehender Ansprüche gegenüber unserem Vorlieferanten. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der Ihm gesetzlich zustehenden Rechte befugt, Ersatz des entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
  • Abweichungen im Material, Farbe, Stärke, Abmessungen und Stückzahl, die im handelsüblichen Rahmen liegen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung oder Abzügen. 10 % Mehr- oder Minderlieferungen sind handelsüblich.
  • Bei Sonderanfertigungen, besonders schwierigen Drucken und sonstigen Arbeiten, kürzeren als branchenüblichen Lieferzeiten, liegt das Risiko der Nichterstellung, der nicht rechtzeitigen Erstellung sowie der mangelhaften Erstellung beim Auftraggeber, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Beweislast obliegt dem Auftaggeber. Sonderanfertigungen sollen nach Möglichkeit als solche gekennzeichnet werden.
  • Die Begutachtung von Korrekturabzügen sowie die schriftliche oder fernschriftliche Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber entbinden uns von jeder Verantwortung für die Richtigkeit.
  • Für den Inhalt und Richtigkeit der bei uns eingereichten Skripte übernehmen wir keine Verantwortung.
  • Es liegt in der Pflicht eines jeden sich vorm Kauf über die Richtigkeit des Skriptes zu überzeigen, das bezieht sich besonders auf den Inhalt. Die Skripte sind bei Fehlkauf vom Umtausch ausgeschlossen. Sollten wir doch eine Ware wegen Fehlkauf umtauschen ist eine Barauszahlung nicht möglich, nur Warengutscheine.
  • Für die eingesandten Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen und Entwürfe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht sowie das Risiko, dass die von uns gelieferten Druckerzeugnisse gegen bestehende Urheber-, Warenzeichen- oder Geschmacksmusterrechte verstoßen.
  • Nur wenn die Übergabe der elektronisch gespeicherten Satzdaten ausdrücklich vereinbart wurde, werden diese ausgeliefert. In jedem anderen Falle verbleiben diese als Eigentum bei uns. Datenträger, die diese Satzdaten enthalten, werden von uns nach 14 Tagen gelöscht und von uns weitergenutzt. Der Besteller hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf diese Datenträger. Eine zwingende Archivierung geschieht nur auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
  • Reklamationen erkennbarer Mängel müssen uns Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich spätestens 10 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Rücksendungen sind ohne vorherige Gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Somit diese Maßnahmen die Reklamationen beseitigen, sind Wandlungs- oder Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Schadensersatzansprüche über den Wert der beanstandeten Ware hinaus sind ausgeschlossen.
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für den Fall des Weiterverkaufs der Ware an einen Dritten werden gleichzeitig die dem Käufer an den Dritten entstehende Forderungen abgetreten. Die Ware darf vor voller Bezahlung weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden.
  • Grundsätzlich ist der Auftraggeber zur Zahlung der gelieferten Ware verpflichtet. Abweichende Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich der Rechnungsanschrift berechtigen diesen nicht, die Zahlung zu verweigern.
  • Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnis des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit seiner Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Wir haben weiter das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
  • Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, eine Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur für den Fall, dass der Anspruch rechtskräftig festgestellt ist. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kartonmengen oder besonderer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.
  • Für jede Mahnung werden 5,- € Gebühren fällig.
  • Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dresden. Gerichtsstand ist Dresden.
  • Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. An Stelle der unwirksamen Bedingungen treten solche, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommen, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel
    wirtschaftlich gewollt war. Das gleiche gilt entsprechend für eventuelle Regelungslücken.
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